Vermieter muss Modernisierungsmaßnahmen ankündigen

Berlin (dpa/tmn) · Modernisierungen an Häusern müssen oft sein. Mieter müssen sie sich aber nicht immer gefallen lassen - zumindest dann nicht, wenn die Arbeiten vorher nicht angekündigt wurden.

Ein Vermieter darf Modernisierungsmaßnahmen nicht ohne vorherige Ankündigung beginnen, wenn sie für den Mieter zu erheblichen Lärm-, Geruchs- und Staubimmissionen führen. Das entschied das Landgericht Berlin. In diesem Fall sei der Mieter berechtigt, die Fortsetzung der Arbeiten im Wege der einstweiligen Verfügung gerichtlich untersagen zu lassen (Aktenzeichen: 63 T 29/12).

Das Gericht gab damit einem Mieter Recht. Er hatte sich dagegen gewandt, dass sein Vermieter ohne vorherige Ankündigung mit umfangreichen Modernisierungsarbeiten begonnen hatte. Der Vermieter war der Auffassung, dies müsse der Mieter dulden. Das Landgericht sah die Sache anders und hielt dem Vermieter eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ vor. Der Mieter habe in solchen Fällen keine Duldungspflicht. Vielmehr sei es Sache des Vermieters, die Maßnahmen vorher ordnungsgemäß anzukündigen, damit sich der Mieter darauf einstellen könne.

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