Vermieter muss Regenrinne nur im Herbst häufiger kontrollieren

Berlin (dpa/tmn) · Laub muss aus den Regenrinnen entfernt werden. Dazu sind auch Vermieter verpflichtet. Sie müssen die Dächer kontrollieren. Wie oft, das schwankt je nach Jahreszeit.

 Regenrinnen-Check: Laub und Schmutz müssen raus. Foto: Jens Schierenbeck

Regenrinnen-Check: Laub und Schmutz müssen raus. Foto: Jens Schierenbeck

Vermieter sind im Herbst verpflichtet, Regenrinnen und die zugehörigen Rohre häufiger auf Laub zu kontrollieren. Das gilt aber nicht das ganze Jahr über - im Sommer etwa ist das in der Regel Sache des Mieters. Nur wenn durch die Jahreszeit oder durch hohe Bäume in der Nähe mit viel Laub zu rechnen sei, muss der Vermieter regelmäßig die Dachrinnen prüfen, damit sie nicht verstopfen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 24 U 256/11), wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mitteilt.

In dem Fall wurden Dachrinnen und Fallrohre einer Lagerhalle, die sich in der Nähe eines Laubwaldes befindet, in einem mehrwöchigen Turnus kontrolliert. Nach einem Unwetter im Sommer entstand aufgrund einer Verstopfung der Dachrinne durch Laub ein Wasserschaden am Gebäude.

Der Mieter weigerte sich, für den Schaden aufzukommen. Damit kam er vor Gericht aber nicht durch. Die Richter entschieden, dass die Dachkontrolle im Sommer eine vertragliche Nebenpflicht des Mieters sei, die sich aus dem Mietvertrag ergäbe. Der Vermieter dagegen habe seine Kontrollpflichten nicht verletzt. Er sei nicht verpflichtet gewesen, die Dachrinnen im Sommer besonders gründlich zu kontrollieren.

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