Vermieter muss Satellitenschüssel in der Regel zustimmen

Berlin (dpa/tmn) · Deutschland steht auf Fernsehen aus dem Weltall: Viele deutsche TV-Haushalt empfangen ihre Nachrichten, Sportsendungen und Spielfilme über eine Satellitenschüssel. Aber darf man die einfach so vor das Fenster oder auf den Balkon hängen?

 Ohne Absprache mit dem Vermieter darf man keine Satellitenschüssel montieren. Foto: Sebastian Gollnow

Ohne Absprache mit dem Vermieter darf man keine Satellitenschüssel montieren. Foto: Sebastian Gollnow

Die Montage einer Satellitenschüssel am Haus ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam.

In der Regel muss der Vermieter allerdings einer Installation zustimmen, wenn in dem Haus kein Kabelanschluss oder keine Gemeinschaftssatellitenschüssel vorhanden sind, der Mieter die Kosten des von einem Fachhandwerker vorzunehmenden Einbaus trägt und der Vermieter den Montageort bestimmen kann.

Lediglich in Ausnahmefällen darf der Vermieter dem Mieter den Einbau einer Satellitenschüssel untersagen, etwa wenn dadurch ein denkmalgeschütztes Gebäude verunstaltet würde. Gleiches gilt, wenn die Mietwohnung über einen Kabelanschluss verfügt oder innerhalb des folgenden halben Jahres ein Kabelanschluss installiert werden soll. Kann ein ausländischer Mieter jedoch trotz vorhandenen Kabelanschlusses keinen Heimatsender empfangen, überwiegt das Informationsinteresse des Mieters. Der Vermieter muss dann die Installation einer Satellitenschüssel durch den Mieter genehmigen.

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