Vermieter muss Umbau für Rollstuhlfahrer in der Regel zustimmen

Berlin (dpa/tmn) · Wenn jemand im Rollstuhl sitzt, braucht er eine barrierefreie Wohnung. Sind Umbauten nötig, muss vorher der Vermieter gefragt werden. Ablehnen darf er die Arbeiten in der Regel nicht. Doch es gibt Ausnahmen.

 Haben Mieter ein berechtigtes Interesse an einem Umbau, muss der Vermieter zustimmen - es sei denn, die Wohnung würde dadurch dauerhaft an Wert verlieren. Foto: Oliver Killig

Haben Mieter ein berechtigtes Interesse an einem Umbau, muss der Vermieter zustimmen - es sei denn, die Wohnung würde dadurch dauerhaft an Wert verlieren. Foto: Oliver Killig

Umbauten in Mietwohnungen für Rollstuhlfahrer müssen Vermieter in der Regel zustimmen. Denn immer, wenn Mieter ein berechtigtes Interesse an einem Umbau haben, dürfen Vermieter die Arbeiten nicht ablehnen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Allerdings müssen Mieter eine Sicherheit hinterlegen, damit Vermieter die Wohnung nach dem Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen können. Finanziell beteiligen muss sich der Vermieter an dem Umbau nicht.

Verweigern können Vermieter die Zustimmung nur, wenn ihr Interesse an der unveränderten Erhaltung der Wohnung überwiegt. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Wohnung durch den Umbau dauerhaft an Wert verliert. Ein Beispiel: In Altbauwohnungen sollen die Türen für einen Mieter im Rollstuhl verbreitert werden. Wenn dafür die originalen, gut erhaltenen Kassettentüren durch moderne, glatte Türen ausgetauscht werden müssen, kann das den Wert der Altbauwohnung mindern.

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