Vermieter zahlt nach Einbruch Schäden an Wohnungstür

Berlin (dpa/tmn) · Verschaffen sich Einbrecher Zutritt durch eine verschlossene Wohnungstür, steht hinterher meist eine Reparatur an. In dem Fall trägt der Vermieter die Kosten - auch wenn dieser den Schaden nicht verursacht hat.

 Einbrecher, die eine Tür oder ein Fenster mit Gewalt öffnen, richten dabei meist viel Schaden an. Für die Reparaturkosten muss dann der Vermieter aufkommen. Foto: Bodo Marks

Einbrecher, die eine Tür oder ein Fenster mit Gewalt öffnen, richten dabei meist viel Schaden an. Für die Reparaturkosten muss dann der Vermieter aufkommen. Foto: Bodo Marks

Wenn in die Wohnung eingebrochen wird, muss der Vermieter etwaige hierdurch verursachte Schäden an Wohnungstür oder Fenster beseitigen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Sollte ein Vermieter das nicht tun, dann darf der Mieter Miete mindern.

Hierbei spielt es keine Rolle, dass den Vermieter keine Verantwortung für den Einbruch trifft. Ein Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine mangelfreie und somit auch mit einer verschließbaren Wohnungstür und Fenstern ausgestattete Wohnung zu überlassen. Hingegen ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Wohnung nunmehr stärker gegen Einbruch zu sichern, als das zuvor der Fall war.

Für Schäden innerhalb der Wohnung muss der Vermieter nur dann aufkommen, wenn die betroffenen Sachen mitvermietet wurden. Wurde hingegen das Mobiliar des Mieters durch die Einbrecher beschädigt, muss der Mieter dafür selbst aufkommen. Grundsätzlich zehlt hierfür aber eine Hausratsversicherung.

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