Vermietung unter falschen Vorzeichen

Erst sollten in eine Sechs-Zimmer-Wohnung der Mieter mit seiner Frau einziehen. Doch er vermietete die Zimmer an Studenten weiter und zog im gleichen Haus in eine andere Wohnung.

Daraufhin löste der Vermieter den Mietvertrag fristlos auf. Das Amtsgericht Halle/Saale gab ihm recht (Az.: 93 C 3182/12). Er sei beim Abschluss des Mietvertrages getäuscht worden. Die Untervermietung sei gewerblich. np

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