Vermietung unter falschen Vorzeichen
Erst sollten in eine Sechs-Zimmer-Wohnung der Mieter mit seiner Frau einziehen. Doch er vermietete die Zimmer an Studenten weiter und zog im gleichen Haus in eine andere Wohnung.
08.07.2016
, 20:42 Uhr
Daraufhin löste der Vermieter den Mietvertrag fristlos auf. Das Amtsgericht Halle/Saale gab ihm recht (Az.: 93 C 3182/12). Er sei beim Abschluss des Mietvertrages getäuscht worden. Die Untervermietung sei gewerblich. np