Versicherungen zahlen Schäden nach Bombensprengung

München (dpa) · Es passiert nicht jeden Tag, ist aber denkbar, wie das Beispiel München zeigt: Sollten Sachschäden bei der Sprengung einer Fliegerbombe entstehen, greifen die üblichen Versicherungen.

 Eine in München-Schwabing gefundene Fliegerbombe musste kontrolliert gesprengt werden. Dabei gingen nicht nur mehrere Fensterscheiben im Umkreis zu Bruch. Foto: Peter Kneffel

Eine in München-Schwabing gefundene Fliegerbombe musste kontrolliert gesprengt werden. Dabei gingen nicht nur mehrere Fensterscheiben im Umkreis zu Bruch. Foto: Peter Kneffel

Nach der Sprengung einer Fliegerbombe im Münchner Stadtteil Schwabing können Mieter und Hausbesitzer ihre Schäden bei ihrer Versicherung geltend machen. Die Versicherungskammer Bayern, die rund 70 Prozent der Wohngebäude im Freistaat versichert hat, hat mit der Aufnahme der Schäden begonnen. Explosionsschäden am Haus seien durch die Gebäudeversicherung gedeckt, sagte Sprecherin Claudia Scheerer in München. Für Schäden in der Wohnung sei die Hausratsversicherung zuständig.

Die Allianz-Versicherung teilte mit, dass sie bei Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg grundsätzlich zahlt, selbst wo Kriegswaffenschäden im Vertrag eigentlich ausgenommen seien. Für einen abgebrannten Dachstuhl, zerborstene Fensterscheiben oder das beschädigte Parkett stehe die Wohngebäude-Versicherung gerade, für kaputte Schaufenster die Glasversicherung, erklärte Allianz-Sprecherin Sabine Schaffrath. Beschädigtes Mobiliar werde von der Hausratversicherung ersetzt.

Firmen könnten die Betriebsunterbrechungs-Versicherung in Anspruch nehmen, wenn sie ihr Haus wegen Sachschäden nicht mehr nutzen könnten, sagte Schaffrath. Bei der Sachversicherung sei immer der Neuwert versichert - auch für ein 20 Jahre altes Dach werde also ein neues Dach bezahlt, ohne Abzüge für Wertminderung, erklärte sie.

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