Verteilungsschlüssel muss passen

Eigentümergemeinschaften genießen durchaus Freiheiten bei der Frage, wie sie die Kostenverteilung innerhalb einer Wohnanlage regeln. Doch nicht alles ist erlaubt.

Ein radikaler Wechsel bei den Hausmeisterkosten von einer Umlage nach Quadratmetern auf eine Umlage nach Wohneinheiten scheiterte vor dem Schiedsgericht für Wohnungseigentum (AZ: SG S/H/XLI). Geklagt hatte im konkreten Fall der Eigentümer einer nur 17 Quadratmeter großen Wohnung, dessen Hausmeisterkosten sich mit rund 240 Euro pro Jahr verdoppelt hätten. Die Richter urteilten, dass hier die Kosten nicht nach Verbrauch oder Verursachung bemessen werden konnten. LBS/Karikatur: LBS

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