Volle Unterhaltspflicht trotz Hotel Oma

Ein volljähriges Kind, das mietfrei bei seinen Großeltern lebt, hat Anspruch auf einen ungekürzten Unterhalt durch die Eltern. Die Gewährung von Verpflegung und Unterkunft sei eine freiwillige Leistung von Dritten, die keinen Einfluss auf den Bedarf des Antragstellers habe, erklärte das Oberlandesgericht Hamm in einer Entscheidung.

(AZ: 2 WF 98/13). Das Amtsgericht hatte zuvor das Wohnen bei den Großeltern auf den Unterhalt angerechnet. Die höhere Instanz sah das anders.
Mieter muss Baulärm im Haus dulden


Ein Mieter muss Baulärm im Haus und im Hof dulden. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 10/2013) unter Berufung auf einen Beschluss des Kammergerichts Berlin. Er ist daher nicht berechtigt, die Mietzahlungen einzustellen. Denkbar wäre allenfalls eine geringe Minderung der Miete, so die Richter (Az.: 8 U 38/12). Das Gericht gab mit seinem Beschluss einem Vermieter Recht. Der Mieter hatte fast die gesamte Miete für zwei Monate zurückbehalten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort