Vor dem Sommerurlaub: Was am und im Haus zu tun ist

Endlich geht es los: Der Sommerurlaub ist heiß ersehnt. Doch vor der Abreise bricht Hektik aus, nicht nur wegen des Packens. Denn auch am Haus gibt es einiges zu tun. Es gilt, Einbrecher abzuwehren, Verbrauchskosten zu senken und Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden.

 Den Schlüssel für den Briefkasten sollte man einem Nachbarn oder Bekannten geben, bevor es in den Urlaub geht. Denn ein überfüllter Briefkasten kann unter Umständen Einbrecher anlocken. Foto: Kai Remmers

Den Schlüssel für den Briefkasten sollte man einem Nachbarn oder Bekannten geben, bevor es in den Urlaub geht. Denn ein überfüllter Briefkasten kann unter Umständen Einbrecher anlocken. Foto: Kai Remmers

Berlin (dpa/tmn) - Zahnbürste, Badehose und den Bikini eingepackt? Der Hund ist versorgt? Wer holt die Post aus dem Briefkasten? Und was, wenn der Vermieter für einen Notfall in die Wohnung muss? Eine Checkliste der Erledigungen rund ums Haus für alle, die verreisen wollen:

Miete und Nebenkosten: Wer keinen Dauerauftrag hat und lange verreist, muss sicherstellen, dass alle Zahlungen für Miete und Nebenkosten sowie für Strom, Telefon, Gas und Versicherungen auch während des Urlaubs abgebucht oder überwiesen werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen hin. Das gilt natürlich auch für alle sonst noch offenen Rechnungen.

Anschlüsse: Vor der Abreise sollten alle Fenster und Türen verschlossen werden. Wasseranschlüsse werden laut Deutschem Mieterbund NRW am besten abgesperrt und die Stecker von Fernseher, Radio und anderen Elektrogeräten aus der Steckdose gezogen. Das senkt den Energieverbrauch während der Abwesenheit.

Briefkasten und Rolläden: Einbrecher erkennen, wenn ein Haus leer steht. Daher lässt man am besten mit Hilfe von Zeitschaltuhren Lampen und das Radio immer wieder mal angehen. Nachbarn oder Bekannte sollten die Rollläden bedienen und den Briefkasten leeren. Und das Tor der leeren Garage wird am besten geschlossen, rät die Einbruchs-Initiative „Nicht bei mir“ .

Für den Ernstfall ist es gut, eine Liste der eigenen Habseligkeiten zu erstellen. So lässt sich nach einem Einbruch feststellen, was gestohlen wurde. Das ist wichtig für Polizei und Versicherung. Am besten sollte man dazu Kaufbelege, Quittungen, Expertisen und Urkunden aufbewahren oder Beschreibungen erstellen mit Angaben zum Material, Maßen, Nummern-Codierungen, Hersteller und Typenangaben bei Geräten. Die Polizeiliche Kriminalitätsprävention der Länder und des Bundes empfiehlt, die Gegenstände auch zu fotografieren.

Anrufbeantworter und Mails: „Wir sind im Urlaub“ - eine solche Nachricht auf dem Anrufbeantworter ist schon fast eine Aufforderung an Einbrecher, vorbeizuschauen. Auch Abwesenheitsnachrichten des Mailpostfachs sind tabu. Die Zeitung wird am besten für den Urlaubszeitraum abbestellt oder umgeleitet, denn auch sie weist sonst auf die Abwesenheit der Hausbewohner hin. Apropos Briefkasten: Wie sieht es mit Bestellungen aus? Sind alle Päckchen angekommen? Falls nicht, sollte man einer Vertrauensperson eine Postvollmacht ausstellen oder das Paket an die Nachbarn umleiten.

Ersatzschlüssel: Für den Notfall muss ein Ersatzschlüssel hinterlegt werden - und Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltung müssen wissen, bei wem. Sie haben aber keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel, betonen die Experten des Deutschen Mieterbunds NRW. Gut ist es auch, einen Autoschlüssel bei Verwandten oder Bekannten zu hinterlassen, sollte man ohne den Wagen verreisen.

Putzdienst und Haus: Mieter müssen manchmal laut Hausordnung das Treppenhaus putzen, den Rasen mähen oder den Gehweg kehren. Wen der Dienst ausgerechnet während des Urlaubs trifft, muss sich um eine Vertretung kümmern. Denn der Vermieter kann seine Mieter diesbezüglich abmahnen und eine Frist für die Ausführung der Gemeinschaftsdienste setzen. Ein entsprechendes Urteil hat zum Beispiel das Amtsgericht Wiesbaden gefällt (Az.: 91 C 2213/99-19). Darauf weist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen hin.

 Den Besen können andere schwingen - bevor ein Mieter in den Urlaub fährt, muss er sich um eine Vertretung kümmern. Das gilt zumindest, wenn er laut Hausordnung dazu verpflichtet ist, die Gehwege zu kehren, das Treppenhaus zu putzen oder den Rasen zu mähen. Foto: Florian Schuh

Den Besen können andere schwingen - bevor ein Mieter in den Urlaub fährt, muss er sich um eine Vertretung kümmern. Das gilt zumindest, wenn er laut Hausordnung dazu verpflichtet ist, die Gehwege zu kehren, das Treppenhaus zu putzen oder den Rasen zu mähen. Foto: Florian Schuh

 Wer verreist, sollte die Stecker von allen elektrischen Geräten aus der Steckdose ziehen - denn so kann man den Energieverbrauch während seiner Abwesenheit senken. Foto: Inga Kjer

Wer verreist, sollte die Stecker von allen elektrischen Geräten aus der Steckdose ziehen - denn so kann man den Energieverbrauch während seiner Abwesenheit senken. Foto: Inga Kjer

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