Vor Einzug: Vermieter muss nur kaputte Armatur austauschen

Berlin (dpa/tmn) · Ein Wohnungsbesitzer muss vor dem Einzug seines neuen Mieters nur kaputte Armaturen austauschen. Denn der Austausch ist keine Schönheitsreparatur, sondern eine Instandsetzungsmaßnahme.

 Verhandlungssache: Mieter und Vermieten klären vor oder spätesten bei Wohnungsübergabe, wer die Reinigung der Armaturen übernimmt. Foto: Kai Remmers

Verhandlungssache: Mieter und Vermieten klären vor oder spätesten bei Wohnungsübergabe, wer die Reinigung der Armaturen übernimmt. Foto: Kai Remmers

Ist der Duschkopf verkalkt und das Wasser läuft nicht mehr richtig hindurch, müsse dieser lediglich gereinigt werden, erläutert der Jurist Kai Warnecke vom Eigentümerverein Haus & Grund Deutschland in Berlin im Gespräch. „Ist der Duschkopf bloß verdreckt, ist das nicht schön. Aber das ist kein Mangel der Mietsache. Ästhetik ist nicht einklagbar.“

Das gelte auch für Kratzer am Wasserhahn. „Ist er nicht defekt im eigentlichen Sinn, und weist nur Gebrauchsspuren auf, ist das in Ordnung.“ Was noch als funktionsfähig gilt, sei juristisch klar: „Es gibt nur schwarz oder weiß. Kann ich nicht mehr duschen oder mich waschen, muss es repariert werden“, sagt Warnecke.

Daher gelte auch: Ist eine Armatur nach dem Entkalken zwar nicht wieder wie neu, funktioniere sie aber noch, muss der Mieter dies hinnehmen. „Ich miete die Wohnung ja in dem Zustand wie sie ist. Sie muss nicht neu saniert sein.“

Der Rechtsanwalt nennt ein weiteres Beispiel: „In einer Altbauwohnung von 1930 haben sie weniger Leitungen und weniger Steckdosen.“ Der Mieter habe keinen Anspruch darauf, dass vor seinem Einzug die Installationen auf den neuesten Stand gebracht werden. „Die Grenze ist dort, wo etwas nicht mehr funktioniert oder die Sicherheit gefährdet.“ Der Verweis, dass über kurz oder lang der Mangel schlimmer werde, helfe nicht. Aber der Wohnexperte weiß: Vermieter ließen sich häufig auf den Austausch ein, wenn sie dafür einen verlässlichen Mieter bekommen.

Wer die Brause reinigt, sei Verhandlungssache vor oder bei der Wohnungsübergabe. Entweder der neue Mieter übernehme die Reinigung und bekomme dafür einen Abschlag von der ersten Mietzahlung. Oder der Vermieter verlange dies vom alten Mieter.

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