Vor Scheidung haften beide für die Miete

Haben sich Eheleute entschieden, sich scheiden zu lassen, und zieht der Mann aus der gemeinsamen Wohnung aus, so haftet er dennoch für die weiterhin aufzubringende Miete. Und dies so lange, bis die Scheidung rechtskräftig geworden ist.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 2 WF 170/14). Der Vermieter braucht sich vorher nicht darauf einzulassen, den Mann aus seiner "gesamtschuldnerischen Haftung" für die Miete zu entlassen. np

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