Vorsicht bei blendenden Dachziegeln

Wird ein Grundstücksbesitzer durch lasierte Dachziegel vom Nachbarhaus bei Sonne erheblich geblendet, so kann das Bauamt den Nachbarn verpflichten, das Dach neu zu decken. Auch der beeinträchtigte Grundstückseigentümer kann dies beim Bauamt einfordern, urteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Er müsse sich nicht mit Vorschlägen abspeisen lassen, die Störung durch Markisen, Sonnenschirme oder Bäume zu verringern. Vielmehr habe die Dacheindeckung gegen das nachbarliche Rücksichtnahmegebot verstoßen. (AZ: 3 S 1654/06). np

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