Vorsicht vor voreiligen Reparaturen

Berlin · Mieter sollten Reparaturen nicht voreilig durchsetzen. Das legt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Brandenburg nahe (AZ: 34 C 45/11).

Wenn ein Mieter beanstandet, dass die Heizung nicht funktioniert und dann eine Reparatur in Eigenregie in die Wege leitet, ohne den reparaturunwilligen Vermieter durch Fristsetzung "in Verzug zu setzen", braucht der Vermieter anschließend die Reparaturrechnung nicht zu übernehmen. red
Grasdach spart Abwassergebühren


Düsseldorf. Ein Grasdach kann Abwassergebühren sparen helfen, urteilte das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen (AZ: 9 A 9/11). Demnach kann die Gebührensatzung eine Ermäßigung für Grasdächer vorsehen, mit Moos bewachsene Dächer davon aber ausnehmen. Dies sei keine "ungerechtfertigte Ungleichbehandlung", sondern durch die unterschiedliche Fähigkeit, Wasser aufzunehmen, gerechtfertigt. red

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