Wand an Wand mit dem Nachbarn

Düsseldorf · Doppelhäuser haben viele Vorteile. Grundstücke können kleiner sein, und bei gemeinsamem Bau sinken auch die Kosten. Allerdings sollte man sich mit seinem Nachbarn gut verstehen und sehr genau abstimmen.

 Doppelhaushälften dürfen auch unterschiedlich gestaltet werden. Foto: dpa

Doppelhaushälften dürfen auch unterschiedlich gestaltet werden. Foto: dpa

Foto: Wolfram Steinberg (dpa -lo- ISDN/Mail)

Düsseldorf (dpa) Zu zweit geht vieles leichter - auch beim Hausbau. Wer ein Doppelhaus baut, der bekommt den Komfort eines Eigenheims mit Garten zu wesentlich geringeren Kosten als bei einem frei stehenden Einfamilienhaus. Eine Abwägung:
Die Vorteile: "Ein großer Vorteil ist, dass zwei Häuser auf einem relativ kleinen Grundstück untergebracht werden können", sagt Christof Rose, Sprecher der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. "Denn der bei Einzelhäusern geforderte Abstand zur Grundstücksgrenze entfällt an einer Seite, weil beide Haushälften an einer Wand verbunden sind."
Wer sich schon im Vorfeld einen Partner sucht, mit dem er sich gut versteht, kann die Kosten weiter senken. "Der Bau- und Planungsprozess läuft wesentlich effizienter, wenn beide Bauherren gemeinsam agieren", sagt Christoph Windscheif vom Bundesverband Deutscher Fertigbau in Bad Honnef bei Bonn. "Der Bagger für die Erdarbeiten muss nur einmal anrücken, Bauteile und Material können für beide Häuser gemeinsam angeliefert werden, die Erschließungskosten werden geteilt. Kurzum - die gesamte Baulogistik kann gemeinsam genutzt werden." Bei Fertighäusern kommen die Bauteile kostengünstig gleich zweifach und eng aufeinander abgestimmt aus der der Fabrik.
Die gemeinsame Wand, die hundertprozentig schalldicht und brandsicher sein sollte, hilft beim Energiesparen. "Doppelhäuser sind in der Regel effizienter als einzeln stehende Gebäude", sagt Windscheif. Der Nachteil, dass an einer Wand keine Fenster sind, könne durch großzügige Fensterlösungen an den anderen Seitenwänden wettgemacht werden.
Der Nachteil: Als Nachteil beim Doppelhaus wird von vielen die große Nähe zu den unmittelbaren Nachbarn betrachtet. "Man sollte schon beim Bau und bei der Gestaltung des Außenbereichs genügend Rückzugsmöglichkeiten einplanen", rät Rose. Selbst wenn die Familien beim Einzug beste Freunde sein mögen oder sogar Verwandte nebeneinander wohnen - Privatsphäre für beide Seiten ist wichtig. Denn im Laufe des Lebens verändern sich Ansprüche und Gewohnheiten. Wo am Anfang vielleicht noch ein Durchgang für die Kinder zur Nachbarterrasse offen gehalten wurde, trennt später ein Blumenkübel den Weg. Oder eine Hecke verschafft den Parteien etwas Ruhe.
Die rechtliche Lösung: Entscheidend für ein gutes Miteinander ist eine klare Regelung der Eigentumsverhältnisse. Klassischerweise teilen sich beide Bauherren das Grundstück auch als Eigentümer. "Jeder kauft seine Hälfte und lässt sie ins Grundbuch eintragen", erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Vereins Wohnen im Eigentum in Bonn. Auf diese Weise ist jeder sein eigener Herr auf seinem Grund und Boden.
Heinrich warnt vor rechtlichen Konstruktionen, bei denen das Grundstück juristisch nicht geteilt, sondern Grundstück und Gebäude als Wohnungseigentümergemeinschaft eingetragen werden. "Das kann für die Eigentümer fatale Folgen haben", sagt die Wohnexpertin. Denn jeder Partner brauche immer die Zustimmung des anderen, wenn er etwas an seiner Haushälfte verändern will oder Kosten zu teilen sind. "Sind sich die Nachbarn nicht einig, entsteht eine Patt-Situation."
Gestaltung: Meist besteht ein Doppelhaus aus zwei Hälften, die zwei getrennte Eingänge haben und von zwei Parteien bewohnt werden. In der Regel gleichen sich die Haushälften. "Aber es gibt auch andere Varianten", erklärt Rose. "Ein Doppelhaus muss nicht unbedingt ein Haus mit spiegelverkehrtem Ebenbild sein." Die Hälften können statt mit den Seiten auch mit dem Rücken aneinanderstehen, sagt Windscheif. Somit ergeben sich auch andere Gestaltungsmöglichkeiten für den Außenbereich. Auch optisch können die Haushälften durchaus unterschiedlich aussehen. Die Fassaden lassen sich individuell gestalten, auch die bauliche Struktur darf Abweichungen aufweisen. So ist es möglich, dass ein Gebäudeteil zum Beispiel zwei und das andere drei Geschosse hat. Ein deutliches Maß an baulicher Übereinstimmung ist gefordert. Das lässt Spielraum offen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort