Wanzen im Bett sind Mietersache
Berlin · Berlin (np) Vermieter haben zwar dafür zu sorgen, dass Mieter in ihren vier Wänden problemlos leben können. Für einen Befall mit Bettwanzen nach mehrjähriger Mietdauer ist er aber nicht verantwortlich.
Das stellte das Amtsgericht -Neukölln in einem Urteil fest (Az.: 16 C 395/16). Daher könne der Mieter dem Vermieter auch nicht die Kosten für einen Kammerjäger in Höhe von 340 Euro in Rechnung stellen.
Hamm (np) Lässt der Eigentümer einer Doppelhaushälfte sein Haus abreißen, muss er dem Nachbarn Schadenersatz zahlen, wenn dessen Haushälfte dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird. Ein entsprechendes Urteil fällte das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 5 U 104/16). In diesem Fall war Regenwasser in die gemeinsame Grenzwand eingedrungen.
München (np) Der steuerfreie Verkauf einer Wohnung innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb oder dem Bau ist nicht immer möglich. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Eigentümer darin wohnt und das schon im dritten Jahr. Das entschied der Bundesfinanzhof (Az.: IX R 37/16).Meldungen