Was als Lärm im Haus geduldet werden muss

Bad Münstereifel · Immer wieder streiten sich Nachbarn in Mehrfamilienhäusern darum, wie viel Lärm in der Wohnung erlaubt ist. Legt die Hausordnung keine eigene Regelung fest, gelten die gesetzlich üblichen Ruhezeiten.

Bad Münstereifel. Wenn Nachbarn sich auf den Wecker gehen, ist oft Lärm die Ursache. Was ist am Krach zulässig, was geht zu weit? Prinzipiell gilt: Untersagt ist nur Lärm, der nicht ortsüblich oder vermeidbar ist und der einen normal empfindenden Durchschnittsmenschen stört.
Leitplanken geben Orientierung


Zwei Leitplanken geben Orientierung: Einerseits die Hausordnung, andererseits Recht und Rechtsprechung. Übliche Ruhezeiten während der Nacht, der Mittagszeit und an Sonntagen kann der Vermieter per Hausordnung festlegen. "Da die Hausordnung unter die Bestimmungen für allgemeine Geschäftsbedingungen fällt, gilt diese nur, wenn sie dem Vertragspartner bei Vertragsschluss auch zugänglich war", erklärt der Nürnberger Fachanwalt Dirk Clausen. Folge: Ist sie nicht Teil des Mietvertrags geworden, muss sich der Mieter nur an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Diese besagen, dass die Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr, sowie die Abendzeit zwischen 20 bis sieben Uhr morgens als Ruhezeit gilt. An den Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit ganztägig.
Nichtige Verbote


Selbst wenn die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist, können doch einzelne Bestimmungen unwirksam sein - auch solche, die sich um Lärm drehen. So sind Verbote, nachts zu duschen oder außerhalb der Ruhezeiten zu musizieren, null und nichtig.
Beispiel Klaviermusik. Wie lange darf in einem Mehrfamilienhaus Klavier gespielt werden? "Die zulässige Spieldauer für das Klavierspiel wird von der Rechtsprechung unterschiedlich festgesetzt, meistens bei etwa 90 Minuten am Tag", weiß Jürgen Pfeilschifter, Jurist beim Deutschen Mieterbund. Der Bundesgerichtshof entschied: Musizieren sei Teil eines sozial üblichen Verhaltens. Es könne beschränkt, aber nicht verboten werden (Az.: V ZB 11/98).
Dürfen Haushaltsgeräte während Ruhezeiten genutzt werden? Ja, entschied das Oberlandesgericht Köln, wenn sich die Geräusche im üblichen Rahmen halten (Az.: 16 Wx 165/00). In dem Fall ging es um den sonntäglichen Betrieb einer Waschmaschine.
Zu Lärmbelästigungen kann es auch kommen, wenn der Mieter seine Wohnung beruflich nutzt und das mit erheblichem Publikumsverkehr einhergeht. Während ein Übersetzer oder Schriftsteller problemlos in der Wohnung sein Büro aufschlagen kann, darf die Mietwohnung nicht überwiegend in Geschäftsräume umgewandelt werden.
Geschrei möglichst begrenzen


Kinderlärm hingegen erweist sich juristisch meist als "viel Lärm um nichts". Kinder dürfen in Mehrparteienhäusern zu hören sein.
Dazu gehöre auch Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern und Säuglingen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: U 51/95).
"Allerdings", so schreiben die Autoren Wolfgang Jüngst und Matthias Nick in ihrem Ratgeberbuch "Wenn der Nachbar nervt", "müssen die Eltern gerade in der Nacht dafür sorgen, dass das Kindergeschrei nicht länger anhält".

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