Wasser, Miete, Kfz-Steuer - Was zum 1. Dezember wichtig ist

Berlin (dpa/tmn) · Der Jahreswechsel liegt schon in greifbarer Nähe, doch ein paar Änderungen stehen noch im Dezember 2015 an - Förderprogramme laufen aus, Fristen für Befreiungen ab. Wenn Verbraucher rechtzeitig reagieren, können sie teilweise auch im kommenden Jahr profitieren.

 Elektroauto-Halter können noch bis zum 31. Dezember 2015 eine zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen. Ab 2016 besteht die Steuerfreiheit nur noch fünf Jahre lang. Foto: Patrick Pleul

Elektroauto-Halter können noch bis zum 31. Dezember 2015 eine zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen. Ab 2016 besteht die Steuerfreiheit nur noch fünf Jahre lang. Foto: Patrick Pleul

Kurz vor Jahresende läuft der Countdown: Viele Fristen für Förderprogramme, Zuschüsse und Befreiungen gelten nur noch bis zum Jahresende. Welche Anträge Verbraucher noch stellen sollten und was sich alles zum Jahresende ändert:

Zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer noch beantragen: Die gilt für Elektroautos. Aber nur, wenn die Halter ihr Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2015 in einer Zulassungsstelle anmelden. Denn ab 2016 fahren Elektroauto-Besitzer laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nur noch fünf Jahre lang steuerfrei.

Bescheinigung für Nichtveranlagung bei der Bank vorlegen: Die Bescheinigung können Steuerpflichtige beim Finanzamt beantragen - sie gilt in der Regel für drei Jahre. Der Vorteil: Eltern, deren Kinder Zinseinkünfte haben, können davon profitieren. Darauf macht der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt aufmerksam. Denn wenn die Sparkonten oder Depots der Kinder den Freibetrag für Sparer überschreiten, müssen sie dennoch keine Kapitalertragssteuer abführen. Voraussetzung: Sie haben keine weiteren Einkünfte.

Neue Trinkwasserverordnung: Die Qualität des Trinkwassers in Deutschland kontrollieren regelmäßig Sachverständige. Ab 1. Dezember wird der Schutz weiter erhöht. Denn dann tritt eine neue Verordnung in Kraft. Demnach untersuchen und überwachen die zuständigen Behörden in den Ländern das Trinkwasser in Zukunft umfassend auf Gehalte an radioaktiven Stoffen. Darauf weist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf seiner Internetseite hin. Mit diesem Beschluss hat der Gesetzgeber eine europäische Richtlinie umgesetzt. Nach Angaben des Ministeriums ist die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser in Deutschland allerdings im Durchschnitt sehr gering.

Die Mietpreisbremse tritt in Kraft: In einigen Ländern gibt es sie schon - etwa in Berlin, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen. Im Dezember gilt die neue Verordnung in weiteren Ländern - unter anderem in Bremen und Schleswig-Holstein. „Das hat zur Folge, dass die Preise für Wohnraum gedeckelt werden“, sagt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund. „Wir haben allerdings die Sorge, dass davon in erster Linie Besserverdienende profitieren, aber nicht sozial Schwache.“ Wichtig wäre nach seiner Auffassung, dass das Wohnungsangebot weiter ausgebaut wird.

Als Bufdi arbeiten: Der Bund finanziert für die Flüchtlingshilfe bis 2018 pro Jahr 10 000 zusätzliche Stellen im Bundesfreiwilligendienst . Für das Sonderprogramm können sich ab Dezember alle Bürger bewerben, die ihre Pflichtschulzeit hinter sich haben. Darauf macht das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza) aufmerksam. Zunächst müssen sich die Freiwilligen aber dafür eine geeignete Einsatzstelle suchen. Mehr Informationen dazu unter der Bafza-Hotline: 0221/367 30.

KfW-Förderung noch beantragen: Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher werden gefördert - allerdings nur noch bis zum 31. Dezember 2015. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt ab 2016 das Förderprogramm „Speicher“ ein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Im kommenden Jahr gibt es dann ein anderes Programm, das weniger bezuschusst wird.

Zulagen für Riester-Förderung sichern: Das können Riester-Sparer noch rückwirkend für das Jahr 2013 machen. Die Frist dafür läuft am 31. Dezember ab - danach besteht für 2013 kein Zulagen-Anspruch mehr. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin. Wichtig: Im Antrag müssen Riester-Sparer auch Änderungen der Lebenssituation angeben - etwa eine Hochzeit, Geburt, Beförderung oder Gehaltserhöhung. Das ist für entsprechende Anpassungen der Sparanlagen entscheidend.

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