Wasserschaden ohne Hausratpolice - Haftung vom Vermieter prüfen

Berlin (dpa/tmn) - Ein Wasserschaden kann hohe Kosten verursachen, wenn Möbel betroffen sind oder der Boden neu verlegt werden muss. Normalerweise übernimmt den Schaden eine Hausratversicherung.

 Totalschaden: Viele Möbel kann man nur noch wegwerfen, wenn sie im Wasser standen. Foto: Bernd Thissen

Totalschaden: Viele Möbel kann man nur noch wegwerfen, wenn sie im Wasser standen. Foto: Bernd Thissen

Doch auch der Vermieter kann finanziell in der Verantwortung stehen.

Bei einem Wasserschaden springt in der Regel die Hausratversicherung ein. Haben Mieter aber keine Hausratversicherung abgeschlossen, müssen sie nicht verzweifeln. Denn sie können den Schaden unter Umständen bei ihrem Vermieter geltend machen. „Grundsätzlich muss der Verantwortliche für alle entstandenen Schäden haften“, erklärt Ulrich Ropertz von Deutschen Mieterbund in Berlin. Ist der Vermieter oder Hausverwalter verantwortlich, springt dessen Versicherung ein.

Ein Beispiel: Ein Rohr in einem Keller eines Mietshauses ist verstopft. Abwasser drückt nach oben und gelangt durch einen Abfluss in eine Wohnung. In diesem Fall kommt die Gebäudeversicherung des Vermieters für die Schäden an Wänden und Boden auf. Mieter ohne Hausratversicherung können die Kosten für ihre kaputten Möbel an ihren Vermieter weiterreichen. Denn dessen Versicherung müsse auch dafür zahlen, erklärt Ropertz.

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