Wasserschäden übernimmt nicht immer der Vermieter

Berlin (dpa/tmn) · Wasserschäden machen Stress. Und nicht nur das: Sie zu beheben, geht oft ins Geld. Wenn der Vermieter zahlen muss, haben Mieter ein Problem weniger. Aber das ist durchaus nicht immer der Fall.

Wasserschäden in der Wohnung sind ärgerlich und oft auch teuer. Für die Kosten muss allerdings nicht immer der Vermieter aufkommen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. So sind Mieter zum Beispiel verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Abflüsse auf dem Balkon frei sind. Verstopft Laub den Abfluss und es kommt zu einem Wasserschaden, haftet der Mieter.

Gleiches gilt, wenn der Mieter vergessen hat, einen Wasserhahn zu schließen. Und auch, wenn sich der Waschmaschinenschlauch aufgrund eines unsachgemäßen Eigenanschlusses löst, muss der Mieter für den entstandenen Schaden aufkommen. In solchen Fällen kann jedoch dessen Haftpflicht- oder die Hausratsversicherung einspringen.

Ein Wasserrohrbruch innerhalb der Wohnung fällt in der Regel nicht in den Verantwortungsbereich des Mieters. Für die Reparaturen an der Wohnung ist hier laut Haus & Grund der Vermieter verantwortlich. Die Kosten übernimmt in der Regel dessen Gebäudeversicherung.

Diese ersetzt aber häufig nicht die Einrichtung des Mieters, falls die Schaden genommen haben sollte. Dennoch müssten Mieter keine Angst haben, auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Denn in diesem Fall springe ihre Hausratversicherung ein.

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