Weniger Miete wegen Uringestanks im Flur

Berlin · Auch wer in einer Kneipengegend wohnt, muss es nicht hinnehmen, wenn es im Hausflur häufig nach Urin riecht. Das hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden und Mietern, die derartigen Geruchsbelästigungen regelmäßig ausgesetzt sind, ein Recht auf Mietminderung zuerkannt.

Hier minderte ein Mieter die Miete um sieben Prozent und bekam Recht. Das Urinieren im Hauseingang gehöre nicht zum normalen Erscheinungsbild eines Wohnhauses (Az.: 7 C 90/12). red
Fliegengitter darf nicht abmontiert werden


Springe. Hat ein Mieter ein Fensterfliegengitter angebracht, um sich vor Insekten zu schützen, so darf der Hausverwalter das Gitter nicht abmontieren. Das, so das Amtsgericht Springe, stelle eine verbotene Eigenmacht dar. Der Vermieter müsse sich das Fehlverhalten seines Verwalters zurechnen lassen. Zuvor hatte ein Sachverständiger festgestellt, dass durch das Gitter kein Schaden zu erwarten sei (Az.: 4 C 292/09). red

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