Wenn Betriebskosten zu hoch erscheinen
Wer seine Betriebskostenabrechnung unschlüssig und zu hoch findet, kann die Zahlung trotzdem nicht einfach nur mit dem Argument einer "unerklärlichen Kostensteigerung" kürzen. Vielmehr müsse der Mieter sich die von ihm jeweils als überhöht angesehenen Positionen im Belegordner seines Vermieters ansehen und danach gegebenenfalls konkrete Einwendungen vorbringen, urteilte das Amtsgericht Berlin-Mitte.
17.07.2015
, 21:12 Uhr
(AZ: 17 C 247/14). np