Wenn der Schimmel um sich greift

Schimmelbefall zählt zu den am meisten gefürchteten Problemen im Zusammenhang mit einer Immobilie. Schimmel ist nur schwer zu entfernen, wenn er sich im Mauerwerk festgesetzt hat.

Wenn der Schimmel um sich greift
Foto: Bundesgeschäftsstelle LBS (Landesbausparkassen oder LBS -lo)

Oft streiten sich auch Eigentümer und Mieter darüber, wer den Schimmel zu verantworten hat. Als das Amtsgericht Duisburg-Hamborn einen solchen Fall zu verhandeln hatte, schlug es sich auf die Seite des Vermieters (Az.: 7 C 274/13). Der Schimmelbefall war erst beim Auszug erkannt worden. Ein Gutachter stellte fest, dass die Mieter unzureichend gelüftet und so dem Schimmelpilz erst Vorschub geleistet hätten. Das gab für die Richter den Ausschlag. Karikatur: Tomicek/LBS

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