Wer erbt, hat es nicht immer leicht

Streitigkeiten ums Erbe kommen in den besten Familien vor. Das gilt zum Beispiel für Erbengemeinschaften, die sich über die Zukunft ihres ehemaligen Elternhauses nicht einig werden.

 In einer Erbengemeinschaft entwickelt sich die hinterlassene Immobilie manchmal zum Streitobjekt. Foto: Hermann Hansen V&L/BHW Bausparkasse

In einer Erbengemeinschaft entwickelt sich die hinterlassene Immobilie manchmal zum Streitobjekt. Foto: Hermann Hansen V&L/BHW Bausparkasse

Foto: BHW Bausparkasse


Statistisch gesehen befindet sich jeder siebte Nachkomme in Auseinandersetzungen um das Erbe. Besonders hoch ist das Konfliktpotenzial in Erbengemeinschaften. Häufige Gründe: Der Erblasser hat keine Regelung getroffen, im Testament sind mehrere Erben eingesetzt, oder Erben werden gemäß gesetzlicher Erbfolge berufen. Auf Kompromisssuche Wenn mehrere Kinder gemeinsam das Elternhaus erben, müssen sie sich über die Nutzung oder einen Verkauf einig werden. Eine häufig gewählte, weil vergleichsweise einfache Möglichkeit besteht darin, dass ein Erbe das Haus übernimmt und Miterben ihre Anteile auszahlt. Diese Lösung bewahrt nicht nur den Familienfrieden, sie schont auch das Vermögen. Denn die Gerichtskosten eines Erbstreits orientieren sich am Nachlasswert. Auch ist zu bedenken, dass Instandhaltungskosten von Erben so lange gemeinsam getragen werden müssen, bis sie eine Lösung gefunden haben. Risiko Zwangsversteigerung Angehörige einer Erbengemeinschaft sind berechtigt, ihren Anteil zu verkaufen. Den Miterben steht allerdings ein zweimonatiges Vorkaufsrecht zu. Eskaliert ein Konflikt zum offenen Streit, kommt es im schlechtesten Fall zu einer Auseinandersetzungsklage. Deren Ergebnis ist in der Regel eine Teilungsversteigerung der Immobilie. Der Erlös einer Zwangsveräußerung liegt meist deutlich unter dem Verkehrswert. Es liegt also im Interesse aller, sich gütlich zu einigen. Bei Bedarf auch mittels eines neutralen Mediators.

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