Wer für Bürgersteige zahlen muss

Koblenz · Koblenz (np) Will eine Kommune die Bürgersteige ausbauen, so kann sie die Eigentümer der an diese Straße angrenzenden Grundstücke daran beteiligen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.

: 4 K 476/16). Sie darf es sich aber nicht so einfach machen und eine Pauschale von 50 Prozent verlangen, so die Richter. Sie muss bei der Quote unter anderem berücksichtigen, wie intensiv der Bürgersteig genutzt wird.
Hamm (np) Nach einer Scheidung, ist derjenige, der auszieht, auch aus dem Mietvertrag entlassen. Das muss der andere Ex-Partner akzeptieren, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 12 UF 170/15). Renovierungsarbeiten aus der gemeinsamen Zeit müssen dennoch beide tragen.
Frankfurt (dpa) Noch sind die Zinsen für Immobilienkredite niedrig. Doch langsam scheint Bewegung in den Markt zu kommen. "Viele Anbieter haben ihre Zinsen angehoben", hat Max Herbst von der FMH-Finanzberatung in Frankfurt beobachtet. Laut FMH liegt der durchschnittliche Zins für ein Darlehen mit 15 Jahren Laufzeit derzeit bei 1,87 Prozent.

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