Wertvolles gehört nicht hinter Holzverschlag

Lagert eine Hausbewohnerin ihre wertvolle Taucherausrüstung in ihrem Keller hinter einem leicht zu knackenden Holzlattenverschlag, so muss die Hausratversicherung den Schaden nur zur Hälfte zahlen, wenn die Ausrüstung gestohlen wird. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Az.

: 23 O 438/11). Der Aufbewahrungsort sei unvernünftig gewesen. Daher liege in diesem Fall eine grobe Fahrlässigkeit vor. Der Wert der gestohlenen Taucherausrüstung betrug 14 800 Euro. np

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