Wildschweine im Garten - Vermieter muss Zaun reparieren

Berlin (dpa/tmn) · Tiere sind nicht immer nur eine Freude. Besonders wilde Tiere können Menschen manchmal durchaus Angst einjagen. Wenn etwa Wildschweine bis vor die eigene Terrasse kommen, ist das manchem zu viel Natur. Was ist in diesem Fall zu tun?

 Wildschweine können in Wohngebieten viel Schaden anrichten. Wer ihnen etwa im Garten begegnet, sollte sich an seinen Vermieter wenden. Foto: Paul Zinken

Wildschweine können in Wohngebieten viel Schaden anrichten. Wer ihnen etwa im Garten begegnet, sollte sich an seinen Vermieter wenden. Foto: Paul Zinken

Wildschweine leben nicht nur im Wald. Mitunter wagen sie sich auch in Wohngebiete vor. Dort können sie für die Bewohner durchaus eine Gefahr darstellen. Und genau deshalb kann es ein Mangel sein, wenn ein Grundstück nur ungenügend gesichert ist, befand das Landgericht Berlin.

Eine Mietminderung in Höhe von 10 bis 20 Prozent kann in einem solchen Fall angemessen sein. Das berichtet die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ in ihrer aktuellen Ausgabe (Heft 3/2016). In dem verhandelten Fall lebten Mieter in einer Wohnung mit Terrasse in der Nähe eines Waldes. Immer wieder gelangten durch den löchrigen Maschendrahtzaun Wildschweine auf das Grundstück. Nachdem eine Bache die Mieterin angegriffen hatte, als diese ihren Müll wegbringen wollte, reichte es: Die Mieter minderten nicht nur die Miete, sie wollten auch die Löcher im Zaun nicht länger hinnehmen. Die Vermieterin argumentierte: Wer in der Nähe eines Waldes wohnt, muss mit Tieren rechnen.

Vor Gericht hatte die Vermieterin in zwei Instanzen (Az.: 67 S 65/14) damit aber keine Chance. Vermieter sind verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustande zu überlassen, formulierten die Richter am Landgericht. Dazu gehört auch, dass der Maschendrahtzaun in Ordnung ist. Denn die Wildschweine im Garten stellten für die Mieter eine Gefahr dar. Mit dieser Gefahr müssen sie in diesem Fall nicht leben, denn der Zaun war zu Mietbeginn nicht beschädigt. Diesen Zustand muss die Vermieterin wieder herstellen.

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