Wintergarten nicht ohne Zustimmung

Berlin · Wer sich in der Eigentumswohnung einen Wintergarten bauen will, muss dies mit den übrigen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft abstimmen. Weil die "Einheitlichkeit der Fassade" durch die Verglasung einer Loggia sowie durch den Umbau zu einem Wintergarten gestört wird, darf ein Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein solches Projekt nicht ohne Zustimmung der anderen durchführen, urteilte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.

(AZ: 73 C 220/10) red

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