Wohngemeinschaft nur mit Erlaubnis des Vermieters gestattet

Berlin (dpa/tmn) · Mit mehreren Menschen zusammenzuwohnen ist nicht lustig, sondern oftmals auch billiger. Insbesondere Studenten gründen deshalb gerne WGs. Dafür muss aber zuerst der Vermieter sein Okay geben.

 Bevor man eine WG gründet, muss man sich erst mit dem Vermieter in Verbindung setzen - und fragen, ob er damit einverstanden ist. Foto: Angelika Warmuth

Bevor man eine WG gründet, muss man sich erst mit dem Vermieter in Verbindung setzen - und fragen, ob er damit einverstanden ist. Foto: Angelika Warmuth

Wer eine Wohngemeinschaft gründen will, muss seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Am besten sei es, im Mietervertrag festzuhalten, dass eine Untervermietung gestattet sei, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Der Hauptmieter sei gegenüber dem Vermieter dann alleine für die Zahlung der Miete verantwortlich.

Das Problem: Zieht der Hauptmieter aus, bedeute das in der Regel das Aus für die Wohngemeinschaft, erklärt der Verband. Denn sollte sich der Vermieter nicht auf einen neuen Mietvertrag einlassen, müssten alle Bewohner mit dem Hauptmieter zusammen ausziehen.

Grundsätzlich sei es auch möglich, alle Mitglieder der Wohngemeinschaft in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Hier könne es aber auch zu Schwierigkeiten bei einem Wechsel der Bewohner kommen. Denn der Vermieter müsse jedes ausziehende WG-Mitglied einzeln aus dem Mietvertrag entlassen und den neuen Bewohner in den Vertrag aufnehmen. Die WG-Bewohner könnten den Vermieter zudem nicht zwingen, einen bestimmten neuen Mieter in den Vertrag aufzunehmen.

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