Wohngemeinschaften dürfen schnell wechseln

In einer Wohngemeinschaft darf es zugehen wie in einem Taubenschlag. Wer seine Räume an eine Wohngemeinschaft vermietet, muss damit rechnen, dass die Bewohner häufig wechseln, machte das Landgericht Berlin einem Vermieter klar.

Der wollte nicht mehr mitmachen, als ständig die Mieter wechselten. Musste er aber, so die Richter. Nur bei triftigen Gründen dürfe er den Einzug eines Neulings in die Wohngemeinschaft verhindern (AZ: 65 S 78/13). np

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