Wohnung darf auch im Sommer nicht zu kalt sein

Berlin (dpa/tmn) · Egal, ob es Winter ist oder brütende Sommerhitze herrscht: Die Temperatur in einer Wohnung darf nicht dauerhaft unter 16 Grad sinken. Ansonsten kann der Mieter verlangen, dass wieder geheizt wird - und schlimmstenfalls seine Miete mindern.

 Bleibt es im Sommer tagelang kalt und die Wohnung kühlt aus, kann der Mieter verlangen, dass die Heizung wieder angestellt wird. Foto: Oliver Berg

Bleibt es im Sommer tagelang kalt und die Wohnung kühlt aus, kann der Mieter verlangen, dass die Heizung wieder angestellt wird. Foto: Oliver Berg

Auch im Sommer gilt: Die Raumtemperatur in der Wohnung darf nicht dauerhaft unter 16 Grad Celsius sinken. Bleibt es in der warmen Jahreszeit mehrere Tage hintereinander kalt und die Wohnung kühlt aus, kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter die Heizung wieder anstellt. „Ist es draußen aber nur mal einen Tag kühl, besteht kein Handlungsbedarf“, erklärt Kai Warnecke vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Denn in der Regel halte sich die Innenraumtemperatur einige Tage.

Reagiert der Vermieter auf die Aufforderung von Mietern nicht und in der Wohnung wird es kalt, dürfen sie die Miete mindern. Dabei sollten Mieter aber maßvoll vorgehen, rät Warnecke. „Es kommt immer auf die konkreten Umstände an.“ Ein Beispiel: Die Innenraumtemperatur sinkt an zwei Tagen auf 15 Grad. Der Bewohner will seine monatliche Miete daher um zwei Prozent mindern. Geltend machen kann er diesen Anspruch aber nur für die zwei Tage, an denen in der Wohnung weniger als 16 Grad gemessen wurden. Die zweiprozentige Minderung dürfte sich also nur auf den Anteil der Miete für diese beiden Tage beziehen.

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