Wohnungs-Therme muss Badewasser schnell genug erhitzen

Berlin (dpa/tmn) · Was nützt eine große Wanne zum Entspannen, wenn die Therme zumindest gefühlt Stunden braucht, um sie mit heißem Wasser zu füllen? Gar nichts, hat nun ein Gericht entschieden und einer Mieterin Recht gegeben, die zu lange warten musste.

 Es geht nichts über ein warmes Wannenbad. Die Tauglichkeit einer Therme ist deutlich beschränkt, wenn sie nicht schnell genug das heiße Nass liefern kann - urteilte ein Gericht. Foto: Arne Dedert

Es geht nichts über ein warmes Wannenbad. Die Tauglichkeit einer Therme ist deutlich beschränkt, wenn sie nicht schnell genug das heiße Nass liefern kann - urteilte ein Gericht. Foto: Arne Dedert

Mieter haben Anspruch darauf, dass sich die Badewanne schnell genug mit heißem Wasser füllt. Deshalb muss die Warmwassertherme ausreichend groß sein. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 463 C 4744/11), auf das der Deutsche Mieterbund hinweist. Eine Mieterin hatte geklagt, dass die neu eingebaute Warmwassertherme nicht geeignet sei, die Badewanne ordnungsgemäß zu befüllen - das heißt, ohne lange Wartezeit und mit mindestens 41 Grad heißem Badewasser. Sie hätte dafür laut einem Sachverständigen 42 Minuten warten müssen - das war auch dem Gericht zu lange.

Grundlage für das Urteil bildet Paragraf 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): In Absatz eins heißt es dort, der Vermieter habe die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Dazu gehört auch das Bereitstellen einer ausreichend großen Warmwassertherme. Die 41 Grad sah das Gericht als Mindesttemperatur für ein angenehmes Bad an.

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