Wohnungsübergabe: Mieter muss nicht nochmal putzen

Berlin (dpa/tmn) · Was sind die Pflichten des Mieters vor dem Auszug? Wann genau geputzt und was rückgebaut werden muss, erklärt ein Experte des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland.

 Vor der Wohnungsübergabe: Müssen Mieter nochmal putzen, wenn ihre ehemalige Wohnung schon seit zwei Wochen leersteht? Foto: Kai Remmers

Vor der Wohnungsübergabe: Müssen Mieter nochmal putzen, wenn ihre ehemalige Wohnung schon seit zwei Wochen leersteht? Foto: Kai Remmers

In vielen Mietverträgen steht, dass Mieter die Wohnung beim Auszug besenrein übergeben müssen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Mieter direkt vor dem Termin der Wohnungsübergabe Besen, Staubsauger und Putztuch schwingen muss.

Wenn er auszieht und die Wohnung vor der Übergabe zwei Wochen leer steht, muss er die Räume nicht nochmal putzen, solange sie sauber aussieht. „Der Mieter muss grobe Verschmutzungen entfernen“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Mieter sind außerdem verpflichtet, die Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand zu übergeben. Wer also beispielsweise in der Küche oder im Flur Einbauten vorgenommen hat, muss diese rückbauen. „Außer Vermieter und Mieter haben vorher eine andere Vereinbarung getroffen“, erklärt Happ.

Sollte der Vermieter mit dem Zustand der Wohnung nicht einverstanden sein, muss er dem Mieter zunächst die Chance geben, den Schmutz selbst zu beseitigen. Erst wenn sich der Mieter weigert, darf der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen.

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