Zaun vorm Verfassungsgericht

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVG) fällen selten Urteile zum Nachbarschaftsrecht. Doch in diesem speziellen Fall taten sie es.

Es ging um einen Jägerzaun (Az: 1 BvR 1018/13). Ein Hauseigentümer verlangte, einen zwei Meter hohen, blickdichten Holzzaun zu entfernen, den die Nachbarn neben dem vorhandenen Jägerzaun errichtet hatten. Er unterlag vor dem Landgericht und wandte sich an das BVG, weil sein rechtliches Gehör verletzt worden sei. Die Verfassungsrichter monierten, dass das Landgericht die grundlegende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema nicht berücksichtigt habe. Wegen dieses Fehlers musste es den Fall neu aufrollen. Karikatur: LBS

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