Zeitmietverträge machen Fiskus stutzig

Wenn ein Mietverhältnis auf Dauer angelegt ist, dann geht der Fiskus davon aus, dass beim Eigentümer einer Immobilie tatsächlich die Absicht besteht, Einkünfte zu erzielen. Das ist für einen Steuerzahler wichtig, weil nur bei Vorliegen dieser Absicht eventuelle Verluste geltend gemacht werden können.

Bei befristeten Mietverhältnissen sehen die Finanzämter etwas genauer hin. Dann müsse der Eigentümer seine fortbestehende Vermietungsabsicht detailliert belegen, entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil (AZ: IX B 53/09). Um lange Leerstände zu vermeiden, müsse der Hausbesitzer unter Umständen sogar Umbauten vornehmen. Karikatur: lbs

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