Zimmer dürfen verbunden werden

Karlsruhe · Wer in seiner Eigentumswohnung zwei Zimmer per Wanddurchbruch miteinander verbinden will, braucht dafür keine Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer. Vorausgesetzt allerdings, dass dadurch weder die Statik des Gebäudes, noch der Brandschutz beeinträchtigt werden.

Die Eigentümerversammlung könne daran auch durch einen entsprechenden Beschluss nichts ändern, urteilten die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe. wbü

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