Zu warm oder zu kalt - Ein Warnsignal für Hausbesitzer

Berlin (dpa/tmn) · Ist das Haus im Sommer zu warm und im Winter zu kalt, stimmt womöglich etwas mit der Dämmung nicht. Bevor die Außentemperaturen weiter purzeln, stellen Hausbesitzer am besten fest, wie gut ihr Eigenheim gegen Kälte gerüstet ist.

 Besitzer von Altbauten kennen es: Im Sommer staut sich im Haus die Hitze, und im Winter lässt sich trotz Heizens die Kälte nicht vertreiben. Da wird es Zeit für eine Wärmedämmung. Foto: Arno Burgi

Besitzer von Altbauten kennen es: Im Sommer staut sich im Haus die Hitze, und im Winter lässt sich trotz Heizens die Kälte nicht vertreiben. Da wird es Zeit für eine Wärmedämmung. Foto: Arno Burgi

Nicht nur eine schlechte Wanddämmung, sondern auch undichte Fenster sorgen oft für unerwünschte Temperaturschwankungen im Haus. Bei Tauwasser an der Innenseite der Fenster und extremer Zugluft sollten Hausbesitzer prüfen, ob die Dämmung erneuert oder die Fenster repariert oder ausgetauscht werden müssen. Das teilt die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit.

Ist der Heizungskeller zu warm, könne das darauf hindeuten, dass die Anlage nicht effizient arbeitet und Wärme verloren geht. Wenn der Heizkessel schon älter als 15 Jahre ist, lohnt sich vielleicht eine Erneuerung. Für Einzelmaßnahmen wie ein Kesseltausch oder die Dämmung von Gebäudeteilen sei über die KfW eine staatliche Förderung möglich, so die dena.

Häufig nicht oder nur unzureichend gedämmt sind auch die Heizungsrohre. Bemerkbar kann sich dieses ebenso an einem zu warmen Keller. Darauf weist der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ hin. Fünf bis zehn Prozent Heizenergie können Haushalte pro Jahr dadurch verplempern. Heimwerker können freiliegende Rohre selbst dämmen: Die Ummantelung gibt es für durchschnittlich rund ein bis vier Euro im Handel. Die Dicke des Dämmmaterials sollte in etwa dem Durchmesser des Rohres entsprechen.

Die Rohrdämmung sieht die Energieeinsparverordnung vor. Eine Pflicht bestehe für Neubauten sowie in Bestandsbauten, so der VdZ auf seiner Verbraucherplattform. Von der Nachrüstpflicht befreit sind Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die das Gebäude mindestens seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Wechselt der Eigentümer, müssen die neuen Besitzer die Rohre innerhalb von zwei Jahren dämmen.

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