Zusatz-Balkon führt zu Mietminderung

Ein zusätzlich angebauter Balkon hat für Ärger in einem Mehrfamilien-Miethaus gesorgt. Ein Bewohner der tiefer gelegenen Etage stellte fest, dass der Balkon nicht nur einen Schatten warf, sondern dass die "Obermieter" jetzt auch sehen konnten, was sich in seinen vier Wänden abspielte.

Der "Untermieter" erreichte beim Landgericht Berlin eine zehnprozentige Mietminderung (Az.: , 65 S 121/15). np

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