Zusatz-Balkon führt zu Mietminderung
Ein zusätzlich angebauter Balkon hat für Ärger in einem Mehrfamilien-Miethaus gesorgt. Ein Bewohner der tiefer gelegenen Etage stellte fest, dass der Balkon nicht nur einen Schatten warf, sondern dass die "Obermieter" jetzt auch sehen konnten, was sich in seinen vier Wänden abspielte.
08.01.2016
, 20:42 Uhr
Der "Untermieter" erreichte beim Landgericht Berlin eine zehnprozentige Mietminderung (Az.: , 65 S 121/15). np