Arbeitslose müssen Urlaub mit Arbeitsvermittler absprechen

Elmshorn (dpa/tmn) · Auch Arbeitslose können Urlaub machen. Anders als beschäftigte Arbeitnehmer haben sie jedoch keinen Rechtsanspruch darauf. So klappt es trotzdem mit den Ferien.

Die Agentur für Arbeit Elmshorn rät deshalb allen Arbeitslosen, einen geplanten Urlaub frühzeitig mit ihren Arbeitsvermittlern abzusprechen. Denn wer ohne Genehmigung der Agentur in Urlaub fährt, habe für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitsvermittlung prüfe dann, ob eine Vermittlung in Arbeit oder eine Schulung dadurch beeinträchtigt werde.

Bei einer Abwesenheit bis zu drei Wochen werde die Geldleistung weitergezahlt, dauert der Urlaub zwischen drei und sechs Wochen, wird für die ersten drei Wochen gezahlt. Bei Reisen über sechs Wochen, entfalle der Anspruch.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II gelten laut Agentur für Arbeit besondere Regelungen. Alle Urlaubsfragen müssten in einer individuellen Eingliederungsvereinbarung festgelegt werden. Betroffene sollten sich deshalb frühzeitig mit dem zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen.

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