Arbeitsvertrag trotz unwirksamer Klausel signieren

Berlin · Berlin (dpa) Arbeitnehmer können eine unwirksame Klausel im Arbeitsvertrag in der Regel ruhig unterschreiben. "Viele haben Angst, dass die Klausel durch die Unterschrift gültig wird", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin.

Das sei aber nicht der Fall.
Ein Beispiel: Jemand wird per Arbeitsvertrag verpflichtet, eine Vertragsstrafe von drei Monatsgehältern zu zahlen, falls er den Vertrag vorzeitig kündigt. Die Höhe so einer Strafe sei aber unzulässig, sagt Bredereck. Unterschreiben Beschäftigte den Vertrag trotzdem, gilt die Klausel schlicht nicht.

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