Bei beruflichen Weiterbildungen sind Beschäftigte unfallversichert

Berlin (dpa/tmn) · Bei der Anfahrt zu einem Seminar passiert es: Der Teilnehmer bricht sich ein Bein. Handelt es sich um eine berufliche Weiterbildung, kommt für die Behandlungskosten die gesetzliche Unfallversicherung auf.

Beschäftige sind während einer beruflichen Weiterbildung gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in Berlin hin. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessert und nicht nur privaten Interessen dient. Ist Ersteres der Fall, sind Beschäftigte während der Veranstaltung sowie der An- und Abreise unfallversichert. Für Fortbildungen im Ausland oder für Freizeitaktivitäten außerhalb der eigentlichen Veranstaltung gilt der Versicherungsschutz aber nicht.

Unerheblich ist wiederum, ob die Weiterbildung aus eigener Initiative geschieht oder der Chef sie veranlasst hat. Dieser Unterschied hat nur Einfluss darauf, wer für die Versicherung zuständig ist: Im ersten Fall ist das der gesetzliche Unfallversicherungsträger der Bildungseinrichtung, im zweiten Fall die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse des Betriebs.

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