Bundesrichter: Arbeitsvertrag kann mit Rentenalter enden

Erfurt/Wolfsburg (dpa) · Können ältere Arbeitnehmer quasi per Betriebsvereinbarung zum Ruhestand verpflichtet werden? Ja, sagen die Bundesarbeitsrichter in Erfurt, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.

 Bundesarbeitsgericht in Erfurt: Die Richter sehen keine Diskriminierung darin, wenn Mitarbeiter mit dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand verabschiedet werden. Foto: Marc Tirl

Bundesarbeitsgericht in Erfurt: Die Richter sehen keine Diskriminierung darin, wenn Mitarbeiter mit dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand verabschiedet werden. Foto: Marc Tirl

Arbeitnehmer können per Betriebsvereinbarung in den Ruhestand geschickt werden, wenn die Altersgrenze nicht willkürlich festgelegt wurde. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts liegt dann keine Altersdiskriminierung vor, wenn das gesetzliche Rentenalter für eine solche Regelung ausschlaggebend ist. Entsprechende Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen seien wirksam, urteilten die Erfurter Richter im Fall eines ehemaligen Beschäftigten des Autokonzerns VW (1 AZR 417/12).

Der Erste Senat bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen, zuletzt des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Fälle, bei denen es um den Vorwurf der Altersdiskriminierung geht, beschäftigen zunehmend das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt.

Der heute 70 Jahre alte Kläger hatte sich gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit dem VW-Konzern im Jahr 2007 gewandt. Damals lag das gesetzliche Renteneintrittsalter noch bei 65 Jahren. Auf diese Altersgrenze hatte die Gesamtbetriebsvereinbarung des Autobauers Bezug genommen.

„Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber können in einer freiwilligen Gesamtbetriebsvereinbarung eine Altersgrenze für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen regeln“, heißt es in der Urteilsbegründung der Bundesarbeitsrichter. Dabei hätten sie jedoch die Grundsätze von „Recht und Billigkeit“ zu beachten. Diese seien gewahrt, „wenn die Altersgrenze an den Zeitpunkt anknüpft, zu dem der Arbeitnehmer die Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen kann“.

Zudem verdränge die Altersgrenzen-Regelung der Betriebsvereinbarung einzelvertragliche Abmachungen - der Kläger hatte bei seiner Einstellung im Jahr 1980 ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Inzwischen ist die Altersgrenze in Deutschland auf 67 Jahre angehoben - für Jahrgänge mit Geburtsdatum vor 1994 gibt es Stufenregelungen zum Renteneintritt.

Die Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, verwies auf Beispiele tariflicher Altersgrenzen, die im Urteil der Bundesrichter durchfielen. Das war beispielsweise bei Piloten und Flugbegleitern der Fall, die laut Tarifvertrag bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen sollten.

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