Chefs können Weiterbildungen steuerfrei finanzieren

Berlin (dpa) · Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ein berufsbegleitendes Studium finanzieren, ohne dass dafür Steuern fällig werden. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin.

Die Voraussetzung für die Steuerfreiheit: Das Studium muss Bestandteil der Berufsausbildung sein. Außerdem müsse die Teilnahme an dem Studium zu den Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis zählen. In diesem Fall werde die Förderung des Arbeitgebers nicht als zusätzlicher Arbeitslohn gewertet, der versteuert werden muss.

Gleiches gilt auch für eine Weiterbildung. Auch diese müsse aber überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, inhaltlich also zum Aufgabenspektrum des Mitarbeiters passen. Dabei sei es allerdings unerheblich, ob die Bildungsmaßnahme am Arbeitsplatz, in zentralen betrieblichen Einrichtungen oder in außerbetrieblichen Einrichtungen stattfindet.

Steuerfrei bleiben auch solche Bildungsmaßnahmen, die von Fremdunternehmen auf Rechnung des Arbeitgebers erbracht werden. Je nach individueller Interessenlage des Unternehmens kann es sich um ganz unterschiedliche Maßnahmen handeln, zu denen unter anderem auch die Aneignung oder Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen gehören.

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