Diese Rechte haben Arbeitnehmer bei Feiertagsdiensten

Köln (dpa/tmn) · Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst müssen an Feiertagen Urlaub nehmen, wenn die in ihre Schicht fallen. So urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht. Andere Arbeitnehmer sind unsicher, was der Chef an Weihnachten, Ostern oder Silvester verlangen darf.

 Nicht alle Berufstätigen kommen in den Luxus, an Feiertagen frei zu haben. Sofern sie keine Beamten sind, gilt das zum Beispiel auch für Polizisten und Feuerwehrmänner. Foto: Franziska Kraufmann

Nicht alle Berufstätigen kommen in den Luxus, an Feiertagen frei zu haben. Sofern sie keine Beamten sind, gilt das zum Beispiel auch für Polizisten und Feuerwehrmänner. Foto: Franziska Kraufmann

Muss ein Beschäftigter am Flughafen an Feiertagen extra Urlaub nehmen, wenn er im Dienstplan steht und freihaben will? Zugegeben: Der Fall, über den das Bundesarbeitsgericht am Dienstag (15. Januar) entschieden hat, ist speziell. Danach gelten Feiertage bei Urlaub von Schichtarbeitern im öffentlichen Dienst als Werktage. Doch auch andere Beschäftigte haben ihre Not mit Feiertagsdiensten. Wer Weihnachten oder Silvester arbeiten muss, fragt sich nicht selten: Darf der Arbeitgeber einen überhaupt dazu verpflichten? Dazu Fragen und Antworten im Überblick:

Muss ein Arbeitnehmer überhaupt Feiertagsdienste leisten?

Das kommt auf den Arbeitsvertrag an, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Hätten Arbeitnehmer darin eine Klausel wie „Bei Bedarf werden auch Sonn- und Feiertagsdienste geleistet“, dürfe der Chef Feiertagsarbeit verlangen. Unter Umständen kann diese Klausel jedoch ohne Wirkung sein: Laut dem Arbeitszeitgesetz sind gesetzliche Feiertage grundsätzlich Ruhetage (Paragraf 9).

Wie merkt der Arbeitnehmer, ob die Klausel ohne Wirkung ist?

Im Grundsatz haben Arbeitnehmer nach dem Arbeitszeitgesetz das Recht, an gesetzlichen Feiertagen freizuhaben, erklärt Oberthür. Allerdings sind nach demselben Gesetz auch viele Branchen von dem Grundsatz ausgenommen (Paragraf 10). So sind Feiertagsdienste etwa bei Not- und Rettungsdiensten, in Gaststätten, beim Rundfunk, bei Energieunternehmen und vielen anderen erlaubt. Arbeitnehmer sollten deshalb genau hinschauen, ob ihre Branche zu den Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz zählt.

Muss der Arbeitgeber für Feiertagsdienste mehr Lohn bezahlen?

Nein, sagt Oberthür. Für Feiertagsdienste muss nach dem Gesetz der gleiche Lohn bezahlt werden wie für Werktage. Allerdings seien Zuschläge in den meisten Betrieben üblich. Gebe es einen Tarifvertrag, sehe dieser in der Regel auch Feiertagszuschläge vor.

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ausgleichstag?

Ja. Nach dem Arbeitszeitgesetz haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag, wenn der Feiertag auf einen Werktag fällt. Der Ersatzruhetag muss unmittelbar im Anschluss an den Feiertagsdienst gewährt werden - mindestens aber acht Wochen später, sagt Oberthür.

Wie viele Feiertagsdienste darf der Arbeitgeber anordnen?

Es gibt keine Beschränkungen, sagt Oberthür. Wer Pech hat, kann den Dienst an Weihnachten, Silvester und auch noch an Ostern aufgebrummt bekommen. Voraussetzung ist dabei natürlich immer, dass Ausgleichstage gewährt werden und die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.

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