Gericht: Kinderpornos kosten Beamten auf Probe zu Recht den Job
Stuttgart (dpa) · Wenn ein Beamter auf Probe privat kinderpornografische Bilder sammelt, darf der Staat ihn entlassen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Der Mann hatte bei der Bundeswehrverwaltung gearbeitet und sollte eigentlich auf Lebenszeit verbeamtet werden. Doch dann wurden bei ihm zu Hause mehrere hundert kinderpornografische Bilder gefunden. Der Staat als Arbeitgeber warf ihn daraufhin hinaus. Der Mann wehrte sich und argumentierte, dass sein Vergehen nichts mit seinem Beruf zu tun habe. (Az.: 12 K 1927/11)
Doch die Verwaltungsrichter bestätigten seine Entlassung. Es liege ein außerdienstliches Verhalten vor, „das in besonderem Maße geeignet sei, das Vertrauen in einer für das Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen“, urteilten sie. Wer als Beamter in dieser Weise versage, beweise erhebliche Persönlichkeitsmängel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.