Ironie gehört nicht ins Arbeitszeugnis
Hamm · Hamm (dpa) Mitarbeiter müssen Ironie im Arbeitszeugnis nicht hinnehmen. Darauf weist der Bund-Verlag hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.
24.02.2017
, 20:43 Uhr
: 12 Ta 475/16). In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber in einem Zeugnis Redewendungen gebraucht, die einen spöttischen Gesamteindruck hinterlassen. So schrieb er zum Beispiel: "Wenn es eine bessere Note als sehr gut geben würde, würden wir ihn damit beurteilen". Der Mitarbeiter klagte und bekam recht.