Ist das schon Bestechung? Im Zweifel beim Chef nachfragen

Köln (dpa/tmn) · Eine Flasche Wein, ein Parfüm oder ein Kinogutschein - viele Arbeitnehmer bekommen von ihren Kunden gelegentlich Geschenke. Aber auch wenn es verlockend ist, einfach annehmen sollte man solche Präsente nicht. Das kann schlimmstenfalls den Job kosten.

Geschenke von Kunden sollten Arbeitnehmer nie blauäugig annehmen, und seien sie noch so bescheiden. „So ein Verhalten kann eine Abmahnung nach sich ziehen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Im schlimmsten Fall führe es sogar zur Kündigung. Denn wer leichtfertig Geschenke von Kunden akzeptiert, dem wird schnell unterstellt, käuflich und seinem Arbeitgeber gegenüber nicht loyal zu sein.

Ein Beispiel: Arbeitet ein Mitarbeiter im Einkauf, ist er dafür zuständig von mehreren Lieferanten einen auszuwählen. Akzeptiert er von einem Lieferanten immer wieder Geschenke, liegt der Verdacht nahe, dass der Lieferant wegen der Präsente ausgewählt wurde - und nicht wegen der Qualität seines Produkts.

Ist das der Fall, habe der Arbeitnehmer die Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber verletzt und eine Abmahnung sei gerechtfertigt, so Oberthür. Bei jedem Konflikt müsse sich der Arbeitnehmer daher fragen: „Wenn ich das Geschenk annehme, bin ich dann in einem Interessenkonflikt gegenüber meinem Arbeitgeber?“, so Oberthür.

Gesetzliche Regeln, welche Geschenke Arbeitnehmer von Kunden akzeptieren dürfen, gebe es allerdings nicht. Sie empfiehlt daher, in einem ersten Schritt herauszufinden, ob es hausinterne Regeln gibt, wie mit Präsenten umgegangen wird. Gebe es welche, müssten sich Arbeitnehmer daran halten. Stehe dort, dass Geschenke generell nicht angenommen werden dürfen, bedeute das, dass unter Umständen auch Kleinigkeiten wie Kaffeebecher mit Werbeaufdrucken zurückgeschickt werden müssen. Fehlten hausinterne Regeln, helfe im Zweifel nur, beim Chef nachzufragen. Dann sei der Arbeitnehmer auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Gerade große Unternehmen haben sich nach dem Siemens-Schmiergeldskandal sogenannte Compliance-Regeln gegeben. Viele Arbeitnehmer sind aber dadurch erst recht verunsichert, was sie annehmen dürfen und was nicht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort