Job-Etikette - So verhält man sich im Job korrekt

Berlin/Essen (dpa/tmn) · Das richtige Verhalten im Job ist nicht immer leicht. Wie bringt man das Gegenüber beim Small-Talk zum Reden oder was muss man tun, wenn man seinem Vorgesetzten auf der Treppe begegnet? Experten wissen Rat.

Für die Umsetzung beruflicher Ziele Termine setzen

Für ein neues berufliches Ziel sollten sich Arbeitnehmer einen Termin setzen, bis wann dieses umgesetzt sein sollte. „Denn durch den Termin kann man kontrollieren, ob man vorangekommen ist“, sagt Marc Stollreiter, Experte für Selbstmanagement aus Essen. Will also etwa ein Manager den Umsatz seiner Abteilung um zehn Prozent erhöhen, sollte er erst für sich einen Termin benennen, an dem er den Stand des bisher Erreichte erfassen will. Und dann einen weiteren in den Blick nehmen, an dem das Ziel geschafft sein muss. Auf diese Weise stellt der Arbeitnehmer sicher, dass den Zielen Taten folgen.

Small-Talk mit offenen Fragen in Gang bringen

Small-Talk ist das A und O beim beruflichen Netzwerken. Manchmal will das Gespräch aber einfach nicht in Gang kommen. In so einer Situation stellen Berufstätige am besten eine offene Frage, um den anderen zum Reden zu bringen. So könne man bei einem Weiterbildungsseminar einen anderen Teilnehmer etwa fragen: „Wie hat Ihnen denn der Vortrag gefallen?“, rät die Kommunikationstrainerin Annette Kessler aus Konstanz. Denn durch die offene Frage bleibe dem Gegenüber die Chance verwehrt, eine einsilbige Antwort wie „Ja“ oder „Nein“ zu geben.

Kommt vom Gesprächspartner trotzdem nur wenig zurück, sollte man das eigene Gesprächsverhalten überdenken, rät Kessler. Möglicherweise schweige das Gegenüber nämlich deshalb, weil man selbst wie ein Wasserfall redet oder über Themen spricht, die den anderen nicht interessieren.

Tätowierungen im Joballtag besser verstecken

Haben Arbeitnehmer Tätowierungen, sollten sie diese im Joballtag verstecken. „Tattoos zu zeigen, ist in den meisten Branchen ein absolutes No-Go“, sagt die Karriereberaterin Karin Hallinger aus Landsberg am Lech bei München. Denn sie machten auf viele Kunden einen unseriösen Eindruck. Gerade Vertreter der älteren Generation sehen in Tätowierungen immer noch Schmuck, den lediglich Matrosen oder Gefängnisinsassen tragen. Insbesondere im Sommer sollten Berufstätige mit Tattoos daher darauf achten, dass die verzierten Körperteile verdeckt sind.

Auf der Treppe gehört aufwärts dem Ranghöheren der Vortritt

Gehen zwei Menschen auf einer schmalen Treppe nach oben, gehört es sich, dem Ranghöheren den Vortritt zu lassen. „Das bedeutet, das im Privatleben die Frau vorangeht. Im Berufsleben geht der Chef voran oder der Kunde“, sagt Nandine Meyden aus Berlin, die Mitglied im Deutschen Knigge-Rat ist. Denn stolpere der Ranghöhere auf dem Weg nach oben, stehe der andere hinter ihm und fange ihn auf. In der Folge gilt umgekehrt auf dem Weg auf der Treppe nach unten: Hier geht der Rangniedrige vor. Denn tritt der Ranghöhere nun auf einer Stufe daneben, fällt er nicht die Treppe hinunter, sondern wird vom Rangniedrigeren aufgefangen.

Bei Betriebsausflügen sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert

Egal, ob Grillfest oder Schiffsausflug: Haben Arbeitnehmer auf einem Betriebsausflug einen Unfall, sind sie gesetzlich unfallversichert. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Betriebsausflug von der Unternehmensleitung veranstaltet wird und alle Mitarbeiter eingeladen sind, so die gesetzliche Unfallversicherung VBG. Private Erledigungen machen Arbeitnehmer während des Betriebsausflugs jedoch besser nicht. Denn passiert der Unfall gerade dann, wenn sie sich von den übrigen getrennt haben, entfällt der Versicherungsschutz.

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