ANZEIGE So profitieren Unternehmen Kurzarbeit als Chance für Weiterbildungen nutzen – so geht es

Seit die große Corona-Virus-Krise die Welt im Griff hat, ist nichts mehr wie es einmal war. Besonders schlimm davon betroffen, sind viele Unternehmen, denn Ihnen bleibt oft nichts anderes übrig als ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken. Um den Entlassungen entgegen zu wirken, besteht die Möglichkeit, Mitarbeiter im Rahmen von Förderprogrammen weiterzubilden.

Kurzarbeit als Chance für Weiterbildungen nutzen – so geht es
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Die frei gewordene Zeit, die für bislang berufstätige Menschen durch die Kurzarbeit entsteht, kann dann sinnvoll genutzt werden. Weiterbildungen fördern das eigentliche berufliche Fortkommen und verbessern die Position im Falle einer beruflichen Neuorientierung, die am Ende der Pandemie möglicherweise auf einige Menschen zukommen wird.

Wozu dienen berufliche Qualifizierungen und Weiterbildungen

Qualifizierungen und Weiterbildungen dienen dem Arbeitnehmer dazu, die fachlichen Kenntnisse zu vertiefen, neue Fähigkeiten zu erlernen, sowie seine Kenntnisse und Fähigkeiten auf ganzer Linie zu verbessern. Weiterbildungen während der Kurz- oder auch Teilbeschäftigung bieten Arbeitnehmern einfach die Möglichkeit, sich beruflich zu verwirklichen und das trotz ihrer bereits bestehenden Anstellung.

Lebenslanges Lernen ist in der Arbeitswelt von heute eine Voraussetzung, um mit der technischen Entwicklung Schritt halten zu können.

Während sie vorher voll beschäftigt waren, hatten sie einfach keine Zeit sich neue Kenntnisse anzueignen. Durch spezielle Förderungen ist es aber möglich, dieses während der Kurzzeitbeschäftigung nachzuholen. Hierfür stehen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer umfassende Leistungsprogramme, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Weiterbildungen zur Verfügung. Diese vermitteln nicht nur berufsspezifische Fachkenntnisse, sondern werden je nach Umfang auch vom Staat gefördert. Viele dieser Maßnahmen sind auch als Online-Weiterbildungen zu absolvieren, so dass Homeoffice oder Quarantäne ebenfalls zur beruflichen Qualifizierung innerhalb der Kurzarbeit genutzt werden können.

So profitieren Unternehmen von den neuen Qualifizierungen ihrer Beschäftigten

Unternehmen können in vielerlei Hinsicht von den neu gewonnenen Erfahrungen und Qualifizierungen ihre Arbeitnehmer profitieren und diese später besser positionieren. Oftmals ist es doch so, dass die Unternehmen mit Aufträgen sehr gut ausgelastet sind, aber keine Zeit und zu wenig Geld haben, in die Personalentwicklung zu investieren. Dabei ist es gerade in der heutigen Zeit wichtig, hochqualifizierte Köpfe in seinem Unternehmen zu haben, denn die Konkurrenz schläft nicht und entwickelt sich stetig weiter.

Weitere Vorteile sind im finanziellen Bereich etabliert. Durch Öffentliche Fördergelder für Arbeitgeber werden die Kosten für Seminare, Aufwendungen die durch Fahrten oder Fachliteratur für die Arbeitnehmer entstehen und bei Bedarf sogar für temporäres Ersatzpersonal gedeckt.

Das 2019 beschlossene Qualifizierungschancengesetz steht für die Quailifizierungsverbesserung von Arbeitnehmern und regelt, wie eine Weiterbildungsförderung in Anspruch genommen werden kann.

Zielgruppen für die beruflichen Qualifizierungen sind alle Beschäftigten, egal welchen Alters, ob innerhalb oder außerhalb der Ausbildung, gelernte oder ungelernte Arbeitskräfte, die derzeit aufgrund der Coronakrise oder durch den Strukturwandel betroffen und zur Kurz- beziehungsweise Teilzeitarbeit gezwungen sind.

Wie die Fördermöglichkeiten dabei konkret sind, hängt von der Unternehmensgröße ab. Kleinere Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern, haben die größeren Fördermöglichkeiten, die sogar bis zu 100 % hoch ausfallen können. Neben den Kosten für die Bildungsmaßnahme, ist während der Weiterbildungszeit ein Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 75 % möglich. Im Mai 2020 wurde durch die starke Corona-Krise das Gesetz erneut aktualisiert so gibt es bei den Lehrgangskosten und beim Arbeitsentgelt noch einmal eine Erhöhung von satten 10 %, sofern es mehr als fünf Angestellte betrifft, die zu qualifizieren sind. Weitere 5 % sind möglich, wenn es sich um eine betriebliche oder betriebsbezogene Weiterbildung handelt.

Nicht zu vergessen ist auch die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen. Fühlt sich ein Angestellter ernst genommen und wird gefördert, ist die Zufriedenheit am Arbeitsplatz deutlich höher und es besteht nicht der Wunsch nach Abwanderung in andere Unternehmen. Diese Form der Personalentwicklung ermöglicht auf diese Weise auch, bewährte Arbeitskräfte zu fördern und ihnen mehr Verantwortung zu übertragen. Schlüsselpositionen müssen dann nicht mit neuen Mitarbeitern besetzt werden, wo Verlässlichkeit und Fachwissen erst erprobt werden müssen.

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Arbeitnehmer, die zwar nicht in Kurzarbeit sind, aber krisenbedingt, verkürzte Arbeitszeiten haben, können ebenfalls gefördert werden.

Hierfür gelten genau die gleichen Voraussetzungen wie für das Qualifizierungschancengesetz diese wie folgt sind:

- das die Beschäftigten von diesen Einschränkungen betroffen sind

- das die Weiterbildungen außerhalb des Betriebes stattfinden

- das die Qualifizierungsmaßnahmen über einen vorgegebenen Stundenumfang hinausgehen

Auch begrüßt die Bundesagentur für Arbeit alle Arten von Bildungsanträgen, die als Online Maßnahme und als Ersatz für die physische Durchführung der Maßnahme gelten. Jegliche Förderung kann sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Arbeitnehmer beantragt werden, für die eigentlichen Weiterbildungen werden dann sogenannte Bildungsgutscheine ausgestellt, die dann bei den entsprechenden Bildungsanbietern eingelöst werden können. Als Hinweis sei noch anzumerken, dass, wenn Arbeitnehmer eine Bildungsmaßnahme begonnen haben und diese beim Kurzarbeitsende noch nicht abgeschlossen ist, wieder der Arbeit nachgegangen werden muss, wenn mit dem Arbeitgeber nichts anderes abgesprochen wurde.

Weiterbildung ohne Förderung durch den Arbeitgeber

Wenn Unternehmen die Weiterbildung nicht fördern oder Arbeitnehmer andere Interessen in Bezug auf ihre berufliche Entwicklung haben, können Zuschüsse wie Bildungsprämie oder Bildungskredite beantragt werden. Natürlich müssen die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sein, was die zuständigen Stellen auch sehr genau prüfen.

Wurden vom Beschäftigten Vermögenswirksame Leistungen angespart, können diese ohne Nachteile vorzeitig abgezogen und für Weiterbildung eingesetzt werden. Die Sondersparzulage bleibt in diesem konkreten Fall erhalten.

Phasen der Kurzarbeit auch aus privater Motivation heraus für Weiterbildungen zu nutzen, bietet sich an, weil die verkürzten Arbeitszeiten zu Tagesfreizeit führen, die fürs Lernen genutzt werden kann. Familie, Haushalt, Job und eine Weiterbildung zu stemmen, ist nämlich eine Mammutsaufgabe, die in der besonderen Situation der Kurzarbeit zumindest etwas abgeschwächt ist.

Fazit: Kurzarbeit empfinden viele erst einmal als Krise und sehen oft sogar den Arbeitsplatz bereits bedroht. Selbst große Unternehmen nutzen dieses Instrument jedoch, um mithilfe von staatlicher Förderung ihr Personal weiterbilden zu lassen. Dabei werden häufig sogar betriebliche Umstrukturierungen im Hintergrund abgewickelt, deren Umsetzung speziell geschulte Mitarbeiter braucht. Statt Personal freizustellen, weil ein Unternehmen umzieht oder eine Produktionsstrecke austauscht, können die Mitarbeiter Lehrgänge besuchen, um mit aktuellen Fachkenntnissen den neuen Aufgaben gerecht werden zu können.

Kurzarbeit läutet als nicht immer direkt eine Insolvenz ein. Natürlich weiß in der aktuellen Situation noch niemand, wie die Wirtschaft aus der Coronakrise hervorgeht und ob alle Firmen bestehen bleiben können. Wurde die Zeit der Kurzarbeit jedoch für sinnvolle Weiterbildungen genutzt, haben es gut qualifizierte Mitarbeiter natürlich wesentlich leichter, schnell wieder einen Job zu finden.

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