Regelwerk für Bildschirm-Arbeit

Berlin · Berlin (dpa) Der Arbeitgeber muss Arbeitsplätze mit Bildschirmen gesundheitsgerecht ausstatten. Das geht aus der Bildschirmarbeitsverordnung hervor, die jetzt in die Arbeitsstättenverordnung integriert wurde.

Der Betriebsrat kann grundsätzlich bei der Umsetzung mitbestimmen, wenn es um Maßnahmen mit einem gewissen Handlungsspielraum geht. Darauf weist der Bund-Verlag hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Eine vorherige Gefährdungsbeurteilung, die sonst zentrales Element bei Arbeitsschutzmaßnahmen ist, sei nicht nötig.

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