Regelwerk für Bildschirm-Arbeit
Berlin · Berlin (dpa) Der Arbeitgeber muss Arbeitsplätze mit Bildschirmen gesundheitsgerecht ausstatten. Das geht aus der Bildschirmarbeitsverordnung hervor, die jetzt in die Arbeitsstättenverordnung integriert wurde.
26.05.2017
, 20:44 Uhr
Der Betriebsrat kann grundsätzlich bei der Umsetzung mitbestimmen, wenn es um Maßnahmen mit einem gewissen Handlungsspielraum geht. Darauf weist der Bund-Verlag hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Eine vorherige Gefährdungsbeurteilung, die sonst zentrales Element bei Arbeitsschutzmaßnahmen ist, sei nicht nötig.